Das deutliche Ja zur wohl wichtigsten wirtschaftspolitischen Vorlage seit Jahren, der Unternehmenssteuerreform, ist eine gute Nachricht für die Schweiz. Die Schweiz kann nun endlich einen Schlussstrich unter den seit zwanzig Jahren schwelenden Streit mit der EU über die steuerliche Sonderbehandlung von internationalen Firmen ziehen. Für die Firmen endet damit eine lange von Rechtsunsicherheit geprägte Zeit.
Weit über 60% der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Unternehmenssteuerreform in einem weiteren Anlauf die Zustimmung gegeben. Ein seit fast zwei Jahrzehnten andauernder Streit mit der EU über Sonderregime für international tätige Firmen kann endlich beigelegt werden.
Kantone können Rahmenbedingungen klären
Die Kantone erhalten nun die nötigen Mittel und Instrumente in die Hand, um über eine Senkung der ordentlichen Gewinnsteuersätze für Firmen einen Übergang zu schaffen, sofern diese von einer Sonderbesteuerung profitieren konnten. Erfahrungen aus früheren Reformen zeigen zudem, dass sich Steuersenkungen auszahlen und mittelfristig Wachstumseffekte und Firmenzuzüge zur Folge haben.
Rechtssicherheit wichtig für glaubwürdige Promotion
Rechtssicherheit ist ein hohes Gut bei der Promotion eines Wirtschaftsstandorts. Dass nun insbesondere im steuerlichen Bereich wieder mehr Ruhe einkehrt, wird die Arbeit von vielen Standortförderungsorganisationen erleichtern. Doch alleine die steuerlichen Rahmenbedingungen sorgen noch nicht für Ansiedlungen. Innovationsnetzwerke müssen glaubhaft dargelegt, das Fachkräftepotential aufgezeigt werden. Baureife Schlüsselstandorte sollten bereitstehen, deren Erschliessung muss eine hohe Güte aufweisen. Wer die Zauberformel für Wirtschaftsstandorte befolgt, der wird auch – dank nun stablieren Rahmenbedingungen im steuerlichen Bereich – bei der Gewinnung von Direktinvestitionen die Nase vorne haben.
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