Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Gemäss COVID-19-Verordnung 2 und Änderung vom 16. März 2020 (SR 818.101.24) ist es verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen durchzuführen. Die LOC AG sah sich daher gezwungen, die Weiterbildungsveranstaltungen ins zweite Halbjahr zu verschieben.
Das Verbot des Bundesrats gilt noch bis zum 26. April 2020, eine Verlängerung wird nicht ausgeschlossen. Daher wurden folgende neuen Termine festgesetzt:
Es gibt nur noch wenige Seminarplätze, da die meisten bereits angemeldeten Teilnehmendne die neuen Daten angenommen haben. Eine rasche Anmeldung für die verbliebenen wenigen Plätze wird deshalb empfohlen.
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