Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden, die im strukturschwachen ländlichen Raum neue Arbeitsstellen schaffen oder bestehende neu ausrichten.
Der Bundesrat und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) haben am 3. Juni 2016 die Verordnungen über Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet. Wichtigste Änderungen betreffen die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.
Weitere Infos: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Standortfoerderung/KMU-Politik/Steuererleichterungen_im_Rahmen_der_Regionalpolitik.html