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T7 Regionale Hubs

Ein beispielhaftes Projekt für diesen Typus ist die Bahnhofentwicklung von Altdorf (Kantonsbahnhof Uri[1]), wo durch eine konsequente Stärkung und Bündelung der Erreichbarkeit über alle Verkehrsträger die Qualität als Wirtschaftsstandort massiv gesteigert wurde.

 

Der neue Hauptsitz der Urner Kantonalbank wurde mit modernen, für dritte zugängliche Arbeitswelten ergänzt, wodurch Altdorf plötzlich zu einer Destination für wissens- und technologiebasierte Arbeitsplätze in der Zentralschweiz wurde. Regionale Hubs sind meist an öV-Knoten in Regionalzentren oder S-Bahnknoten im Agglomerationsraum zu finden. Sie kombinieren attraktiven Büroraum und Sharing-Funktionen (Empfang, Co-Working-Space, Gastronomie, Sitzungszimmer etc.) mit attraktivem Wohnen für Wegpendler. Der Typus T7 ähnelt in den planerischen Herausforderungen oft dem Typus T2 (siehe 4.1.1.2), wenngleich in einer weitaus geringeren Komplexität. Regionale Hubs können helfen, dass Pendlerfrequenzen in einer Region entlastet werden. Mitarbeitende sind zwar in Firmen angestellt, die ihren Geschäftssitz in den Grosszentren haben, erledigen aber ihre Arbeit von Zuhause aus – am Wohnsitz im grünen, ländlichen Raum. Oder sie wählen Co-Working-Strukturen im Regionalen Hub, um Arbeit und Familienleben konsequent zu trennen.

 

Die Chancen für mutigere Konzepte an solchen Regionalen Hubs mit einem höheren Büroanteil (anstelle von Wohnen) wären eigentlich intakt. Gerade im Dienstleistungsbereich kommt es zu Onshoring[2], wobei ortsunabhängige Dienstleistungs-Funktionen aus kostspieligen Zentren in Second-Tier Cities verlagert und so Lohn- und Kostenvorteile genutzt werden (v.a. Bank- und Versicherungswirtschaft). Teilweise können auch gesetzliche Auflagen in hochregulativen Sektoren ein Onshoring verlangen, da eine Auslagerung ins Ausland ausgeschlossen werden muss, der Kostendruck aber hoch bleibt. Rechtliche Auslegungen, etwa beim Datenschutz, sind ebenso ein Treiber für Onshore-Lösungen. Projekte umfassen schnell einmal einen Flächenbedarf von 2'500 bis 7'500m2 und können so von 800 bis zu 2'500 Arbeitsplätze umfassen.

 

Regionale Hubs finden in Bezug auf Arbeitszonen in der Raumordnung oft keine Beachtung. Sie fehlen oft in kantonalen und regionalen Richtplänen. Meist werden solche wertvolle Bahnhoflagen mit mehrgeschossigen Wohnüberbauungen und EG-Nutzungen für Tagesversorger (Kioske, Nailstudios, Coiffeurs, Take-Away, Schnellversorger, Retail etc.) überbaut, anstatt attraktive Regionale Hubs für Dienstleistungs- und Technologiejobs zu schaffen. Die Erdgeschosslagen stehen oft monatelang oder auf Dauer leer, während die Wohnnutzungen rasch gewinnbringend vermarktet wurden. Da sich Raumordnung mit Mischnutzungen schwertut, behandelt sie potentielle Regionale Hubs als «Wohnbauprojekte mit vernachlässigbaren Gewerbeanteilen». Weitere beispielhafte Standorte (nicht abschliessend) sind Regionalzentren wie Sursee, Rheinfelden, Grenchen, Root, Yverdon-les-Bains, Wil SG, Romanshorn, Brunnen SZ oder Bulle oder noch unentwickelte S-Bahn-Knoten wie etwa in Wetzikon bzw. Köniz. Gerade auch Bahnbetreiber spielen für die Aktivierung solcher schlummernden Dienstleistungs-Hubs eine erhebliche Rolle, figurieren doch diese Standorte meist in deren B- oder C-Portfolio und werden daher kaum aktiv bearbeitet oder aber werden als reine Wohnprojekte forciert. Damit werden für den Dienstleistungs- und Technologiestandort Schweiz und remote Arbeitsweisen im Agglomerationsraum wertvolle Flächen verschenkt.

 

[1] https://naechster-halt-uri.ch/

[2] https://www.loc.ag/post/bestand-sorge-tragen-neue-unternehmen-anziehen

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Bericht "Zukunft Arbeitszonen-management" zum Download:

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Über den Autor

DSC_4426 LOC Remo Daguati.JPG

Remo Daguati, Inhaber

LOC AG

Zu den Elementen

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Folgerungen für Anforderungen an die Raumordnung und Standortförderung:

  • Die Raumordnung muss in den kantonalen und regionalen Richtplänen den Umgang mit Regionalen Hubs an Regionalbahnhöfen und S-Bahn-Knoten entdecken

  • Sicherstellung, dass gute erschlossenen Hubs als Dienstleistungs-Standorte identifiziert und nicht mit 0815-Gewerbenutzungen (Tagesversorger) und hauptsächlichen Wohnnutzungen überbaut werden

  • Sensibilisierung von Behörden und Bahnunternehmen bzw. weiteren staatsnahen Betrieben (v.a. Post) für Thematik, Forcierung von ausgewogeneren Nutzungskonzeptionen

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