T5 Co-Working-/Co-Living-Spaces
Beispielhafte Projekte für diesen Typus sind die Community Effinger[1], das Stadtufer[2] oder Collectiv[3]. Kombinierte Co-Living[4]/Co-Working Spaces sind moderne Lebens- und Arbeitsumgebungen, die gemeinschaftliches Wohnen und Arbeiten unter einem Dach vereinen.
Diese innovativen Räume bieten flexible Arbeitsplätze sowie komfortable Wohnbereiche und fördern eine dynamische Gemeinschaft von Kreativen, Freelancern und Unternehmerinnen. Sie können sowohl im urbanen Raum vorkommen wie auch in ruralen Regionen begründet werden. Durch die Kombination von professionellen Arbeitsbereichen mit gemeinschaftlichen Wohnräumen entsteht eine inspirierende Atmosphäre, die den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit erleichtert. Diese Spaces sind oft mit modernen Annehmlichkeiten wie High-Speed-Internet, Gemeinschaftsküchen, Veranstaltungsräumen und Freizeitbereichen ausgestattet, wodurch sie eine ideale Lösung für digitale Nomaden bzw. ortsunabhängige Arbeiter darstellen. Gerade Coworking-Spaces bieten folglich eine Alternative zum Pendeln und stärken die Attraktivität der Gemeinde als Wohnort. Gerade im ländlichen Raum tragen Coworking-Spaces auch dazu bei, dass alte, ungenutzte Gebäude in neue Nutzungen übergeführt werden. Solche Umnutzungen werten die Standorte auf und begünstigen das Entstehen von neuen Mikroclustern.[5]
Damit ein Bürogebäude zu Wohnraum umgewandelt werden kann, muss es in einer Wohn-, Misch- oder Zentrumszone stehen. Befindet es sich in einer Industrie- und Gewerbezone, ist eine Umnutzung erschwert möglich oder zumindest mit einem hohen politischen Risiko verbunden.[6] In der Schweiz können kombinierte Co-Living und Co-Working Spaces sowohl Zonenkonflikte als auch baurechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Solche Spaces erfordern oft eine spezielle Nutzungsmischung von Wohn- und Gewerbeflächen, die in vielen Gebieten nicht ohne weiteres zulässig ist. Co-Living und Co-Working Spaces fallen schnell einmal in eine planungsrechtliche Grauzone. Die Einrichtung solcher kombinierten Räume muss zudem verschiedene baurechtliche Vorschriften einhalten, einschliesslich Sicherheitsstandards, Brandschutzbestimmungen und Anforderungen an die Infrastruktur. Auch arbeits- und ausländerrechtliche Regulierungen (Aufenthalt) können bei solchen Konzepten in den Vordergrund treten. Vorschriften können je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich streng sein und stellen dann eine Hürde dar, wenn Bestandesgebäude umgewidmet oder umgebaut werden. Trotz dieser Herausforderungen gibt es in der Schweiz bereits erste Beispiele erfolgreiche Co-Living und Co-Working Spaces, die zeigen, dass Lösungen möglich sind, um die Bedürfnisse von Remote-Arbeitern und digitalen Nomaden zu erfüllen. Gerade auch die Verknappungsdiskussionen in Kernstädten zu modernen Wohnformen und entsprechende Gegenreaktionen (Overtourismus, Kurzzeitmieten etc.) werden neue, innovative Konzepte im Co-Living/Co-Working-Bereich weiter erschweren.[7]
[1] https://www.matthiastobler.ch/blog-post/wie-entsteht-eine-community-wie-der-effinger
[4] https://colivingswitzerland.ch/
[5] https://dievolkswirtschaft.ch/de/2020/03/coworking-spaces-erobern-die-peripherie/
Folgerungen für Anforderungen an die Raumordnung und Standortförderung:
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Zonenkonflikte sollten massvoll aufgelöst werden können
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Diverse Rechtsbereiche, welche Einfluss auf das Gelingen solcher Konzepte haben, sollten aufgrund der Positivplanung in der Raumordnung abgestimmt werden (Arbeitnehmerschutz, Aufenthaltsregulierungen etc.)
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Unbedarfte Gegenmassnahmen zu Kurzzeitmietmodellen in Städten/Agglomerationen können innovative Arbeitskonzepte im Co-Living/Co-Working-Bereich erschweren und Innovation hemmen